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Informationen zur Europawahl am 09. Juni 2024

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Presseinformation 16/2024

Zur Ausübung des Wahlrechts in der Gemeinde Malente ist es erforderlich, dass man als Wahlberechtigte*r in das Wählerverzeichnis der Gemeinde Malente eingetragen ist. Eingetragen ist nur wer am Stichtag, den 28.04.2024 mit Hauptwohnung im Melderegister der Gemeinde Malente gespeichert ist.

Wahlberechtigt sind alle Deutschen und Unionsbürger*innen,

  • die am Wahltage das 16. Lebensjahr vollendet haben (geboren bis zum 09.06.2008) und
  • seit mindestens drei Monaten (09.03.2024) in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten.

Wohnungsänderung ab dem 29.04.2024 bis zum 19.05.2024

Die Aufnahme in das Wählerverzeichnis der Gemeinde Malente erfolgt nur auf Antrag. Der (formlose) Antrag zur Aufnahme in das Wählerverzeichnis ist bis zum 19.05.2024 beim Wahlamt der Gemeinde Malente zu stellen.

Wird ein Antrag nicht gestellt, verbleiben die Umziehenden im Wählerverzeichnis des bisherigen Wohnortes und üben am bisherigen Wohnort das Wahlrecht aus.

Wer aus dem Ausland nach Deutschland zieht, muss bei der Gemeinde des Zuzugsorts einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für Rückkehrer stellen.

Wohnungsänderung nach dem 19.05.2024

Wer nach dem 19.05.2024 umzieht verbleibt im Wählerverzeichnis des bisherigen Wohnortes und übt dort das Wahlrecht aus.

Wer aus dem Ausland nach Deutschland zieht, muss bis zum 19.05.2024 – also schon vor seinem Umzug nach Deutschland – bei der Gemeinde des Zuzugsorts einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für im Ausland lebende Deutsche stellen.

Beantragung des Wahlscheines

Den Antrag des Wahlscheines kann online unter www.wahlschein.de/1055028 ausgefüllt werden oder per E-Mail / Brief an die o. g. Anschrift gesandt werden. Hierbei ist der vollständige Name, das Geburtsdatum und die Anschrift anzugeben.

gez.
H. Godow
Bürgermeister

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